„Käpt ́n ausgestorben – oder wie man in See sticht“
– ein Kindertheaterstück über das Leben, die Freundschaft und den Tod
Am Samstag, den 19. November 2022 hatten die Friedhofsgruppe Kutenhausen und der Förderverein der Schule eine ungewöhnliche Schulveranstaltung organisiert: In der Kapelle des Kutenhauser Friedhofs führten Stella Ballare und Birgit Klinksieck das Stück „Käpt´n ausgestorben – oder wie man in See sticht“ vor ausverkauftem Haus auf. Gebannt verfolgten Kinder und Erwachsene der Geschichte der Freundinnen Lila und Lola, die einen geeigneten Erinnerungsort für Lilas verstorbenen Großvater suchen. Das lustig-nachdenkliche Stück fand großen Anklang beim Publikum, das den Nachmittag bei Kaffee und Apfelpunsch gut gelaunt im Forum der Grundschule ausklingen ließ.
Kartenvorverkauf: Jahresrückblick Ab dafür! mit Bernd Gieseking
Der Heimatverein Kutenhausen und der Förderverein der Grundschule Kutenhausen veranstalten im Januar 2022 im Forum der Grundschule wieder den satirischen Jahresrückblick von und mit Bernd Gieseking.
Die Termine sind Freitag, der 13.01. um 19:30 Uhr und Samstag, der 14.01. um 19:30 Uhr.
Der Vorverkauf der Karten findet am Mittwoch, den 07.12.22 um 18 Uhr im Heimathaus Kutenhausen, Kutenhauser Dorfstraße 29 in Minden statt.
Alarmprobe am 25.10.2022
Was tun, wenn es brennt? In jedem Schuljahr werden an der GS Kutenhausen mehrere Alarmproben durchgeführt. Nachdem wir im September die richtige Vorgehensweise eingeführt und in einem angekündigten Feueralarm geübt haben, erfolgte am 25.10.2022 ein unangekündigter Alarm.
Wie die Profis räumten Kinder und Kollegium in Windeseile das Gebäude. Zur großen Freude der Kinder traf kurze Zeit später die Mindener Feuerwehr mit einem kompletten Löschzug ein und zeigte ihr Können.
Handlungskonzept Corona – Grundsätze für das Schuljahr 2022/23
Zu den Corona-Maßnahmen ab dem 10. August 2022 hier ein Elternbrief der Ministerin: Brief Ministerin
· Maskenpflicht
Das freiwillige Tragen einer (medizinischen) Maske innerhalb des Schulgebäudes wird dringend empfohlen.
WICHTIG: Im Schulbus besteht weiterhin eine Maskenpflicht.
· Anlassbezogene Selbsttests (auf freiwilliger Basis)
Am ersten Schultag erhalten die Kinder 5 Selbsttests.
Wenn bei ihrem Kind (leichte) Erkältungssymptome auftreten oder falls ein enger Kontakt zu einer infizierten Person stattfand, sollten Sie vor Schulbeginn einen Selbsttest durchführen.
Am ersten Schultag erhalten alle Kinder die Möglichkeit, sich in der Schule mit einem Selbsttest zu testen (freiwillig) – wobei wir uns über jedes Kind freuen, dass sich testen lässt oder mit einem aktuellen Bürgertest in die Schule kommt.
· Testungen in der Schule
Wenn Kinder offenkundig typische Symptome zeigen, werden sie in der Schule getestet – es sei denn es liegt eine schriftliche Bestätigung vor, dass es am selben Tag daheim negativ getestet wurde.
· Schulbesuch möglichst symptomfrei
Wichtig ist, dass niemand mit Symptomen die Schule aufsuchen sollte, ohne vorher zu Hause einen Antigenselbsttest durchgeführt zu haben.
Grundsätzlich sollte ein Kind bei schweren Erkältungssymptomen nicht in die Schule gehen – selbst bei Vorliegen eines negativen Selbsttests.
· Umgang mit positiven Testergebnissen
Wenn ein Selbsttest positiv ausfällt, sollten Sie Ihr Kind sofort zu Hause lassen / abholen sowie zeitnah einen Bürgertest (Coronaschnelltest) oder PCR-Test durchführen lassen.
Die Quarantänezeit beträgt weiterhin 10 Tage, wobei nach 5 Tagen eine Freitestung möglich ist.