Bitte beachten Sie, dass Vertragsveränderungen bis zu den Stichtagen
01.06. (dann gilt die Veränderung ab 01.August/ 1. Halbjahr)
und 01.12. (dann gilt die Änderung ab 01.Februar/ 2. Halbjahr)
im Schulbüro eingereicht werden müssen, da diese sonst nicht angenommen werden.
Aus diesem Grund müssen wir Sie bitten, uns bei Änderungswünschen innerhalb des Vertrages frühzeitig anzusprechen.