Bitte beachten Sie, dass Vertragsveränderungen bis zu den Stichtagen

 

01.06. (dann gilt die Veränderung ab 01.August/ 1. Halbjahr)

und 01.12. (dann gilt die Änderung ab 01.Februar/ 2. Halbjahr)

 

im Schulbüro eingereicht werden müssen, da diese sonst nicht angenommen werden.

Aus diesem Grund müssen wir Sie bitten, uns bei Änderungswünschen innerhalb des Vertrages frühzeitig anzusprechen.